Als zugelassener Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) biete ich Ihnen Beratungsleistungen auch im Rahmen des förderfähigen Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ an.
Dabei analysiere ich ihr Unternehmen, identifiziere Schwachstellen und erarbeite Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen.
Förderfähig sind Jungunternehmen (bis 2 Jahre) und Bestandsunternehmen. Hier werden gefördert:
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (z.B. Liquidität sichern, Planungen für Kreditanträge erstellen, Einrichtung eines Controllings, Beratung im Zusammenhang mit der Erschließung von neuen Geschäfts-feldern, Digitalisierung von Geschäftsprozessen).
Ebenso förderfähig sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Gefördert werden kann eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich kann bei Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und
Antragsvoraussetzungen
- Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln.
- Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
- Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
- Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
- Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.